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Projektstruktur und -partner

Basis für die Realisierung der 2. Ausbaustufe bildete die Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung durch die Deutsche Bahn AG, die Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz, den Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar (ZRN) und die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (VRN) im Jahr 2008.

Projektbeteiligte sind die Länder Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg zusammen mit dem ZRN, VRN und den Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) der Deutschen Bahn AG (DB InfraGO AG und DB Energie GmbH).

Als Träger des Projektes obliegt den EIU die Steuerung und Realisierung der Infrastrukturmaßnahmen. In dieser Funktion sind sie verantwortlich für Planung, Antragstellung, Projektkoordination und bauliche Ausführung.

Der Vertrag übernimmt aufgrund der Vielzahl an Einzelprojekten, Projektpartnern und den unterschiedlichen Realisierungszeiten eine Klammerfunktion für die verschiedenen Teilmaßnahmen der 2. Ausbaustufe der S-Bahn Rhein-Neckar. Er definiert den Maßnahmenumfang und bildet den Rahmen für die weiteren Realisierungsschritte. Darüber hinaus bildet er die Grundlage für sämtliche Planungs-, Bau- und Finanzierungsverträge, legt Terminpläne sowie Zuständigkeiten fest und beschreibt auch erforderliche Koordinierungsgremien und Arbeitsgruppen.

Der ZRN vertritt durch die Geschäftsstelle des VRN im Gremium der Projektpartner die Interessen der im VRN-Gebiet organisierten Städte und Landkreise, den sogenannten kommunalen Gebietskörperschaften. Außerhalb des VRN-Gebietes kommen hier zudem noch der Zweckverband Rhein-Nahe-Nahverkehrsverbund sowie die Landkreise Karlsruhe und Heilbronn hinzu.

Die SPNV-Aufgabenträger – Land Baden-Württemberg, Zweckverband Schienenpersonenverkehr Rheinland-Pfalz Süd (ZSPNV-Süd) und VRN für den hessischen Landkreis Bergstraße – definieren die erforderliche Infrastruktur (Bahnsteighöhen bzw. -längen) auf Grundlage des künftigen Betriebskonzeptes (Fahrzeugeinsatz).

Der Bund sowie die Bundesländer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen und das Saarland sind als Fördergeber ebenfalls wichtige Projektpartner, ohne die eine Finanzierung der Baumaßnahmen nicht möglich wäre.

Strategische Entscheidungen werden in einem Kontrollgremium getroffen, das bei Bedarf tagt. Dem Gremium gehören neben den o.g. Ländern und dem VRN die EIU, ein Konzernbevollmächtigter der Deutschen Bahn AG sowie ggf. der Bund (Eisenbahnbundesamt bzw. das Bundesministerium für Digitales und Verkehr) an. Themen aus dem aktuellen Projektgeschehen werden in einem monatlich tagenden Projektarbeitskreis behandelt.