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Barrierefreiheit

Übergeordnetes Ziel des Projekts S-Bahn Rhein-Neckar ist die bauliche Herstellung der Barrierefreiheit an möglichst allen Stationen, um Menschen mit Mobilitätseinschränkungen das selbständige Reisen zu erleichtern. Die TSI PRM ist hier selbstverständlich Planungsgrundlage.

Infrastrukturelle Anpassungen werden in den folgenden vier Bereichen an jedem Bahnhof und Haltepunkt der S-Bahn Rhein-Neckar realisiert:

Optimierte Bahnsteighöhe

Der Bahnsteigbestand hat in Deutschland historisch bedingt unterschiedliche Höhen von ca. 15 bis 100 Zentimetern über Schienenoberkante. Im Zuge des von der DB AG verbindlich eingeführten Bahnsteighöhenkonzepts wird heute bei Neu- und Umbau von Bahnsteigen eine Regelhöhe von 55 bzw. 76 Zentimetern realisiert. An den Stationen der S-Bahn Rhein-Neckar wird eine Regelhöhe von 76 Zentimetern über Schienenoberkante realisiert. Die Aufgabenträger stellen in der Ausschreibung der Verkehrsleistungen sicher, dass die haltenden Fahrzeuge zur Bahnsteighöhe passen, um den stufenlosen Zugeinstieg zu gewährleisten.

Stufenfreier Bahnsteigzugang

Der stufenfreie Zugang zum Bahnsteig wird über höhengleiche Gehwege sowie Aufzüge oder lange Rampen sichergestellt.

Gemäß den deutschen Normen zur Barrierefreiheit (DIN 18024/18040) werden neue Rampen mit maximal sechs Prozent Längsneigung gebaut. Alle sechs Meter sind mindestens 1,50 Meter lange Zwischenpodeste ohne Längsneigung anzuordnen.

Aufzüge oder lange Rampen werden nur bei Stationsvorhaben mit einem prognostizierten Fahrgastaufkommen von mehr als 1.000 Reisenden am Tag realisiert. Bei allen Aus- bzw. Neubauplanungen für Bahnhöfe und Haltepunkte mit weniger Fahrgästen pro Tag wird die Nachrüstbarkeit eines gegebenenfalls nachgelagerten barrierefreien Ausbaus planerisch sichergestellt.

Taktile und kontrastreiche Wegeleitung

Eine barrierefreie Wegeleitung besteht aus den folgenden drei Hauptkomponenten:

  • Bodenindikatoren: Taktile Bodenelemente markieren auf Bahnsteigen und an Zugängen den Weg. Sehbehinderte Reisende können sich mit Hilfe der Füße oder eines Blindenstocks orientieren.
  • Taktile Handlaufschilder: Sie ermöglichen an den Handläufen von Treppen, Informationen über Bahnsteiggleise und den Weg zum Ausgang zu ertasten.
  • Kontrastreiche Gestaltung: Gut erkennbare Markierungen erleichtern sehbehinderten Kunden die Orientierung. Bodenindikatoren und Bahnsteigkanten sind deshalb beispielsweise im Kontrast zum dunkelgrauen Bodenbelag weiß gefärbt.

Dynamische Kundeninformation

Über so genannte Dynamische Schriftanzeiger (DSA) werden alle wichtigen Informationen, z. B. über Abfahrzeiten oder Fahrplanabweichungen, nach dem 2-Sinne-Prinzip als visuelle Anzeige und akustische Durchsage über integrierte Lautsprecher an die Reisenden weitergegeben und regelmäßig aktualisiert.